1.1 | Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten der Allgaier Instrumente Medical® (im folgenden „allgaier“ genannt) liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von allgaier. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn allgaier sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt hat.
1.2 | Angebote von allgaier sind bis zum Vertragsschluss grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag (Bestellung) 8 Wochen ab Eingang des Auftrages bei allgaier gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn allgaier die Annahme des Auftrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
1.3 | Im Interesse einer technischen und medizinischen Weiterentwicklung behält sich allgaier das Recht vor, Konstruktions- und Ausführungsänderungen auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
2.1 | Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Der Vertragsschluss tritt ein bei Absendung der Auftragsbestätigung oder bei Ausführung der Lieferung. Die Preise gelten ab Fabrik. Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung, auch bei Teillieferungen, werden gesondert berechnet. Die am Tage der Lieferung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zuzüglich in Rechnung gestellt.
2.2 | Bei einer vereinbarten oder von uns nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als 4 Monaten sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder Transportkosten (nicht unwesentlich) erhöht haben.
2.3 | Der Mindestbestellwert beträgt 50,– Euro (netto). Bei Unterschreitung des Mindestbestellwertes, erheben wir eine Mindermengenpauschale von 15,– Euro (netto).
3.1 | Sämtliche Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. allgaier ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen.
3.2 | Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von allgaier als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entsprechender Einlösung.
3.3 | Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn allgaier eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.
3.4 | Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist allgaier unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 ff. geltend zu machen. Des Weiteren ist allgaier berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.
3.5 | allgaier ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist allgaier berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.6 | Gegen die Ansprüche von allgaier kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
4.1 | Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist allgaier schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt allgaier in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn allgaier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde kann im Falle des Verzuges von allgaier auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Vertragsleistungen nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dem Kunden steht ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von allgaier zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.
4.2 | Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt allgaier bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder mit der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann aus Ziffer
4.3 | Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete, erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziffern 4.1 und 4.2 genannten Termine und Fristen um die Dauer, der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
4.4 | Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen usw. des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand gemäß Ziffer 8. fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung gegeben ist.
4.5 | allgaier kann jederzeit Teillieferungen aus einem Gesamtauftrag vornehmen, die entsprechend Ziffer 3. mit Rechnungserhalt zu begleichen sind.
5.1 | Erfüllungsort ist der Sitz von allgaier. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen.
5.2 | Wird der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als am Sitz von allgaier ausgeliefert, so erfolgt der Gefahrenübergang, sobald der Vertragsgegenstand dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager von allgaier verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn allgaier die Transportkosten übernommen hat. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.
5.3 | Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5.4 | Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige ab, so kann allgaier dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen, mit der Erklärung, dass allgaier nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist allgaier berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Vertragspreises nicht im Stande ist.
5.5 | Verlangt allgaier Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Vertragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn allgaier einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Macht allgaier von den Rechten gemäß Ziffer 5.4. und 5.5. keinen Gebrauch, kann allgaier über den Vertragsgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Vertragsgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
6.1 | Die Verpackung einer Lieferung wird von allgaier pauschal berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich zur entsprechend ordnungsgemäßen Entsorgung auf eigene Kosten.
7.1 | Reparatur- und Dienstleistungsaufträge der Kunden, die außerhalb von Gewährleistungsarbeiten von allgaier übernommen werden, gelten ohne Rücksprache hinsichtlich der Kosten als erteilt, wenn der Reparatur- oder Dienstleistungspreis 50 % des Wiederbeschaffungspreises der zu bearbeitenden Waren nicht übersteigt. In anderen Fällen werden dem Kunden die Kosten eines Kostenvoranschlages berechnet, wenn er nach Erhalt des Kostenvoranschlages von dem Reparatur- oder Dienstleistungsauftrag Abstand nimmt. Die Kostenvoranschläge erfolgen ohne Übernahme der Gewähr für ihre Richtigkeit. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Im übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
8.1 | Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind, soweit es sich um offensichtliche Mängel der gelieferten Ware handelt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber allgaier schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, nach Entdeckung gemacht werden. Bei Versäumnis der vorgenannten Fristen gilt die Ware als genehmigt und Gewähleistungsrechte sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.